Ein erfahrener Kinder- und Jugendarzt kann beurteilen, ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft. Um eventuelle Entwicklungs- und Gesundheitsstörungen rechtzeitig zu entdecken, sind zeitlich festgelegte Vorsorgeuntersuchungen empfohlen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Dieses sollte daher sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
U1: direkt nach der Entbindung
U2: 3. bis 10. Lebenstag
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
U7: mit 2 Jahren
U7a: mit 3 Jahren
U8: mit 4 Jahren
U9: mit 5 Jahren
U10: mit 7 bis 8 Jahren
U11: mit 9 bis 10 Jahren
J1: mit 12 bis 14 Jahren
J2: mit 16 bis 17 Jahren
Erstattung
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 und J1. Zusätzliche empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte drei weitere Gesundheitschecks: U10, U11 und J2. Diese werden jedoch bisher noch nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen.
Da in den meisten Fällen die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik stattfinden, ist die U3 oft die erste Untersuchung bei dem Kinder- und Jugendarzt.
Bei dieser Untersuchung findet eine gründliche Untersuchung der Organe und der körperlichen Entwicklung statt. Hierbei wird besonders auf den Ernährungszustand bzw. das Gewicht, die altersgerechtes Bewegungsmöglichkeiten, Augenreaktion und Hörvermögen geachtet. Zudem wird eine Ultraschalluntesuchung der Hüftgelenke durchgeführt.
Bei der U3 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen, um einer Blutgerinnungsstörung vorzubeugen.
Bei dieser Untersuchung werden vor allem die körperliche und geistige Entwicklung beurteilt. Es werden z.B. das Bewegungsverhalten, die Reflexe oder die Augenfolgebewegungen untersucht. Zudem werden Fragen zur Ernährung und Verdauung besprochen.
Bei der U4 findet in der Regel auch die erste Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hämophilus Influenzae Typ B, Polio, Hepatitits B und Pneumokokken statt.
Neben der allgemeinen Gesundheit geht es nun um die neuen Entwicklungsschritte, die Babys jetzt meist machen: das Krabbeln, das Hochziehen an Möbeln oder erste Schritte an der Hand. Auch das Hören, Sehen, Sprechen und das allgemeine Verhalten des Babys werden geprüft.
Außerdem steht die erste Masern/Mumps/Röteln/Windpocken-Impfung an.
Kurz vor dem 2. Geburtstag findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung statt.
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Das Sprachverhalten und das Sprachverständnis, die motorische Entwicklung und das Sozialverhalten werden hierbei beurteilt.
Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach.
Neben der allgemeinen körperlichen und geistigen Entwicklung wird besonders beurteilt, wie das Hör- und Sehvermögen des Kindes ist, wie die Sprachentwicklung und das Sprachverständnis ausgebildet sind und ob es grundsätzliche Entwicklungs- oder Verhaltensprobleme gibt. Die Vollständigkeit des Impfstatus wird überprüft und ggfs. noch ausstehende Impfungen werden nachgeholt.
Bei dieser Vorsorgeuntersuchung kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt die Funktionen der Organe, das Hör- und Sehvermögen, die Sprache und die motorische Entwicklung des Kindes.
Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Bei der U8 werden außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt beurteilt dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten des Kindes. Zudem wird die Frage der Schulreife erörtert und ggfs. ausstehende Impfungen durchgeführt.
Außerdem wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen.
Schwerpunkte dieser Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen, von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen, die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.
Weitere Schwerpunkte dieser Untersuchung sind z.B. Allergieprophylaxe, Medienkonsum und Gewaltprävention.
In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.
Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.
Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 besprochen und geklärt werden.
Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsfragen oder Haltungsstörungen. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein Gespräch mit seinem Jugendarzt führen.
Nachuntersuchung
Die Nachuntersuchung findet ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung statt. Dabei wird vor allem auf die Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen geachtet. Falls gesundheitsschädigende Einflüsse vorliegen sollten, müssen Gegenmaßnehmen ergriffen werden.
Montag – Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14.00 – 17.30 Uhr
Freitag
08.00 – 13.30 Uhr
Dr. Stefan Sauer
Kinder- und Jugendmedizin
Weißdornweg 12d
76149 Karlsruhe
Tel. 0721 97 23 70
Mobil: 0178 210 37 09
Zentraler Notdienst der Kinder- und Jugendärzte:
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do
Mi
Fr
Sa, So, feiertags
19 – 22 Uhr
13 – 22 Uhr
18 – 22 Uhr
08 – 22 Uhr
Tel. 0721 192 92
Nach 22 Uhr wenden Sie sich bitte direkt an die Kinderklinik im Städtischen Klinikum
Kinderklinik Karlsruhe: 0721 974 33 10
Notarzt (lebensbedrohliche Notfälle): 0721 19 2 22
Vergiftungszentrale Berlin: 030 192 40